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   VK Bund, 04.05.2012 - VK 2-130/11   

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VK Bund, 04.05.2012 - VK 2-130/11 (https://dejure.org/2012,25065)
VK Bund, Entscheidung vom 04.05.2012 - VK 2-130/11 (https://dejure.org/2012,25065)
VK Bund, Entscheidung vom 04. Mai 2012 - VK 2-130/11 (https://dejure.org/2012,25065)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer vergaberechtlich unzulässigen Direktvergabe ohne vorherige Ausschreibung durch eine gesetzliche Krankenkasse bei einem Vertrag zur Beschaffung von Blutzuckermessprodukten für die Versicherten der Krankenkasse

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Blutzuckermessprodukten - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Managementaufgaben übernommen: Dadurch öffentlicher Auftraggeber?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2012, 817
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09

    Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 04.05.2012 - VK 2-130/11
    Zwar erlässt die Vergabekammer in grundsätzlich kontradiktorisch ausgetragenen Verfahren streitentscheidende Verwaltungsakte (§ 114 Abs. 3 S. 1 GWB) in Form von Beschlüssen, die funktional gerichtlichen Entscheidungen entsprechen und auch wie solche vor einem Rechtsmittelgericht anzufechten sind (so BGH, 25.10.2011, X ZB 5/10); das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern gewährleistet somit Rechtsschutz in einem gerichtsähnlich ausgestalteten Verfahren (so BGH, 29.09.2009, X ZB 1/09).

    Gleichwohl sind die Vergabekammern keine Gerichte im Sinne des deutschen Verfassungsrechts (Art. 92 ff. GG); sie sind vielmehr Organe der vollziehenden Gewalt (Exekutive) im Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG (so BGH, 29.09.2009, X ZB 1/09; BGH, 9.12.2003 - X ZB 14/03).

  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus VK Bund, 04.05.2012 - VK 2-130/11
    Nach seiner ständigen Rechtsprechung stellt der EuGH zur Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Gesichtspunkten ab, wie gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch diese Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. EuGH, 22.12.2010, C-517/09; EuGH, 14.05.2008, C- 109/07; EuGH, 14.06.2007, C-246/05; EuGH, 31.05.2005, C-53/03; EuGH, 17.09.1997, C-54/96).

    Gemäß § 105 Abs. 1 und Abs. 4 S. 2 GWB - wodurch entsprechende Vorgaben des europäischen Sekundärrechts umgesetzt werden (hierzu etwa Dittmann in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, München, 2011, § 105 GWB, Rn. 4, 11 m.w.N.) - sind die Mitglieder der Vergabekammer nur dem Gesetz unterworfen und entscheiden in weisungsfreier Unabhängigkeit (vgl. EuGH, 19.06.2003, C-315/01; EuGH, 29.11.2001, C- 17/00, Rn. 10; EuGH, 17.09.1997, C-54/96).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 04.05.2012 - VK 2-130/11
    Die Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten durch die Ag und die beiden Beigeladenen war notwendig, weil das Nachprüfungsverfahren nicht einfach gelagerte Sach- und Rechtsfragen aufgeworfen hat, die ohne spezialisierte Rechtskenntnisse nicht sachgerecht behandelt werden konnten und die die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, 26.09.2006, X ZB 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2012 - Verg 2/12

    Umfang des Einsichtsrechts eines Mitbewerbers in die Verfahrensakte der

    Auszug aus VK Bund, 04.05.2012 - VK 2-130/11
    Der angerufene Vergabesenat hat mit Beschluss vom 16. Februar 2012 (OLG Düsseldorf, 16.02.2012, VII-Verg 2/12), welcher der Vergabekammer allerdings erst im März 2012 übermittelt wurde, den Zwischenbeschluss der Vergabekammer vom 4. Januar 2012 (VK 2-130/11) aufgehoben und den Antrag der ASt auf Erteilung von Einsicht in den zwischen den Beigeladenen geschlossenen Kooperationsvertrag abgelehnt.
  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus VK Bund, 04.05.2012 - VK 2-130/11
    Zwar erlässt die Vergabekammer in grundsätzlich kontradiktorisch ausgetragenen Verfahren streitentscheidende Verwaltungsakte (§ 114 Abs. 3 S. 1 GWB) in Form von Beschlüssen, die funktional gerichtlichen Entscheidungen entsprechen und auch wie solche vor einem Rechtsmittelgericht anzufechten sind (so BGH, 25.10.2011, X ZB 5/10); das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern gewährleistet somit Rechtsschutz in einem gerichtsähnlich ausgestalteten Verfahren (so BGH, 29.09.2009, X ZB 1/09).
  • EuGH, 14.05.2008 - C-109/07

    Pilato - Begriff des einzelstaatlichen Gerichts - Unzuständigkeit des

    Auszug aus VK Bund, 04.05.2012 - VK 2-130/11
    Nach seiner ständigen Rechtsprechung stellt der EuGH zur Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Gesichtspunkten ab, wie gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch diese Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. EuGH, 22.12.2010, C-517/09; EuGH, 14.05.2008, C- 109/07; EuGH, 14.06.2007, C-246/05; EuGH, 31.05.2005, C-53/03; EuGH, 17.09.1997, C-54/96).
  • OLG Schleswig, 13.04.2006 - 1 (6) Verg 10/05

    Auslegung einer Leistungsbeschreibung

    Auszug aus VK Bund, 04.05.2012 - VK 2-130/11
    * Falls eine Konstellation vorliegt, die nach den - aus Sicht des vorrangigen (auch nach Auffassung des Vergabesenats einheitlich und autonom auszulegenden) europäischen Vergaberechts unmaßgeblichen - Regeln des deutschen Zivilrechts als mittelbare Stellvertretung zu qualifizieren ist, so mag der im Rahmen der Dreiecks-Konstellation beauftragte Dienstleister zwar im zivilrechtlichen Au- ßenverhältnis alleiniger "Auftraggeber" sein; im Innenverhältnis ist seine Beschaffungstätigkeit jedoch dem jeweiligen öffentlichem Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB materiell-rechtlich zuzurechnen (so VK-Bund, 08.06.2006, VK2-114/05; OLG Schleswig, 13.04.2006, 1 (6) Verg 10/05).
  • EuGH, 29.11.2001 - C-17/00

    DIE ERHEBUNG EINER GEMEINDEABGABE, DIE NUR PARABOLANTENNEN BETRIFFT, VERSTÖSST

    Auszug aus VK Bund, 04.05.2012 - VK 2-130/11
    Gemäß § 105 Abs. 1 und Abs. 4 S. 2 GWB - wodurch entsprechende Vorgaben des europäischen Sekundärrechts umgesetzt werden (hierzu etwa Dittmann in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, München, 2011, § 105 GWB, Rn. 4, 11 m.w.N.) - sind die Mitglieder der Vergabekammer nur dem Gesetz unterworfen und entscheiden in weisungsfreier Unabhängigkeit (vgl. EuGH, 19.06.2003, C-315/01; EuGH, 29.11.2001, C- 17/00, Rn. 10; EuGH, 17.09.1997, C-54/96).
  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus VK Bund, 04.05.2012 - VK 2-130/11
    Gleichwohl sind die Vergabekammern keine Gerichte im Sinne des deutschen Verfassungsrechts (Art. 92 ff. GG); sie sind vielmehr Organe der vollziehenden Gewalt (Exekutive) im Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG (so BGH, 29.09.2009, X ZB 1/09; BGH, 9.12.2003 - X ZB 14/03).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Bund, 04.05.2012 - VK 2-130/11
    Die im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens tätigen deutschen Vergabekammern sind somit funktionale Gerichte im Sinne des Art. 267 Abs. 2 AEUV und damit insoweit vorlageberechtigt, während der Vergabesenat beim OLG Düsseldorf, der unter Art. 267 Abs. 3 AEUV fällt, in einschlägigen Konstellationen sogar vorlageverpflichtet ist (vgl. nur BVerfG, 29.07.2004, 2 BvR 2248/03).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

  • EuGH, 19.06.2003 - C-315/01

    GAT

  • EuGH, 31.05.2005 - C-53/03

    DER GERICHTSHOF IST FÜR DIE BEANTWORTUNG DER VON DER GRIECHISCHEN

  • EuGH, 14.06.2007 - C-246/05

    Häupl - Markenrecht - Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 89/104/EWG - Keine ernsthafte

  • EuGH, 22.12.2010 - C-517/09

    RTL Belgium - 'Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehsender - Collège d"autorisation et

  • VK Bund, 08.06.2006 - VK 2-114/05

    Lieferung je eines Tiefsee- und Mittelwasser-Fächerecholots für das

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 15/12

    Vergaberechtswidrigkeit einer ohne öffentliche Ausschreibung geschlossenen

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 4. Mai 2012 (VK 2-130/11) aufgehoben.

    Die 2. Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag durch Beschluss vom 4.5.2012 (VK 2-130/11) abgelehnt.

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2012 - Verg 15/12

    Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der

    Der Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 4. Mai 2012 (VK 2-130/11) wird abgelehnt.
  • VK Bund, 31.07.2013 - VK 2-58/13

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen

    Anders als dem OLG Düsseldorf als etwaiger Beschwerdeinstanz steht der Kammer insoweit auch keine Vorlagebefugnis nach Art. 100 Abs. 1 GG zum zuständigen Verfassungsgericht zu, weil es sich bei der Vergabekammer nicht um ein Gericht im Sinne des deutschen Verfassungsrechts handelt (vgl. hierzu VK Bund, 04.05.2012, VK2-130/11).
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